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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Mitgliedschaften, Kursbuchungen, Workshops und sonstigen Dienstleistungen der velapilates Studios zwischen velapilates GbR – im Folgenden „Studio“ oder „wir“ – und dir als Kund*in, im Folgenden „Mitglied“ oder „du“, unabhängig vom Studio Standort.

  2. Abweichende Bedingungen der Kund*in erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Verträge über Mitgliedschaften, Kurse oder Workshops kommen zustande, sobald wir deine Anmeldung schriftlich (z. B. per E-Mail oder Bestätigungsseite) bestätigen.

  2. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach vollständiger Zahlung der fälligen Beiträge bzw. Teilnahmegebühren

 

§ 3 Mitgliedschaften

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten (Studio Düsseldorf, Studio Münster) bzw. sechs Monaten (Studio Handorf) abgeschlossen.

  • Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende per Email an kontakt@velapilates.de gekündigt werden.

  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

   2. Außerordentliche Kündigung

  • Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden.

  • Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer dauerhaften, ärztlich nachgewiesenen Erkrankung, die nach Vertragsschluss eingetreten ist und die Teilnahme am Training dauerhaft unmöglich macht. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist vorzulegen.

  • Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall vier Wochen.

  • Auch die velapilates GbR ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

 

   3. Zahlungspflichten

  • Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann bis zum Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistungen aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht in Anspruch nimmt.

  • Bei Zahlung per SEPA-Mandat werden die Mitgliedsbeiträge jeweils monatlich im Voraus zum Monatsersten fällig und per SEPA-Lastschrift eingezogen.

  • Rücklastschriftgebühren sowie daraus entstehende Kosten trägt das Mitglied. Für Mahnungen kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben werden.

  • Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.

 

   4. Beitragsanpassungen

  • Die velapilates GbR ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit anzupassen.

  • Eine Beitragsanpassung wird dem Mitglied mindestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.

  • Im Falle einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

 

   5. Trainingsumfang und Organisation

  • Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an 48 Trainingswochen pro Jahr. Während der zweiwöchigen Betriebsferien (Weihnachten/Neujahr) sowie an gesetzlichen Feiertagen finden keine Trainings statt.

  • Versäumte Stunden können bei rechtzeitiger Absage (mind. 24 Stunden vorher) innerhalb desselben Monats und nur innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt werden, sofern Kapazitäten bestehen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch mehr auf Trainings.

  • Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, Kurse oder Standorte besteht nicht.

 

   6. Credits & Nutzung

  • Credits werden monatlich gemäß dem gewähltem Mitgliedschafts-Modell gutgeschrieben.

  • Nicht genutzte Credits verfallen zum Monatsende und können nicht auf Folgemonate übertragen werden.

  • Credits stellen kein Guthaben dar, sind nicht auszahlbar und nicht übertragbar.

 

   7. Wechsel der Mitgliedschaft

  • Ein Wechsel ist mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen zu Beginn eines neuen Monats möglich.

  • Upgrades auf höhere Mitgliedschaften sind während der Mindestlaufzeit zulässig, Downgrades nicht.

  • Rückerstattungen für nicht genutzte Monate oder Credits sind ausgeschlossen.

 

   8. Pausierung der Mitgliedschaft

  • Mitgliedschaften können auf schriftlichen Antrag unter Vorlaufe eines ärztlichen Attests pausiert werden (mindestens sieben Tage vorher).

  • Die Mindestdauer der Pausierung beträgt 8 Wochen

  • Während der Pause können keine Leistungen genutzt werden, es werden keine Credits gutgeschrieben und keine Beiträge berechnet.

  • Nach Ende der Pause verlängert sich die Laufzeit entsprechend.

 

   9. Unübertragbarkeit & Identitätskontrolle

  • Mitgliedschaften sind personenbezogen und nicht übertragbar.

  • Eine Weitergabe von Credits an Dritte ist nicht gestattet.

  • Das Studio kann zur Identitätsprüfung einen Lichtbildausweis verlangen.

 

§ 3 Credits & Nutzung (nicht-Mitgliedschaft)

  1. Credits
    (1) Credits können von Mitgliedern oder Kund:innen zum Buchen von einzelnen Kursen, Workshops oder Angeboten des Studios verwendet werden.
    (2) Nicht genutzte Credits verfallen nach Ablauf des gebuchten Gültigkeitszeitraums (z. B. 6 Monate nach Kauf), sofern nicht anders vereinbart.
    (3) Credits stellen kein Guthaben dar, sind weder übertragbar noch auszahlbar.

  2. Kursbuchungen & Gültigkeit
    (1) Mit dem Kauf von Credits erwirbt das Mitglied/Kunde das Recht auf die Teilnahme an den jeweiligen Kursen/Workshops.
    (2) Eine Umbuchung ist bei Absage bis 24 Stunden vorher möglich, soweit freie Kapazitäten bestehen, jedoch kann keine Rückerstattung erfolgen.
    (3) Bei Versäumnis eines Kurses verfällt der Anspruch auf den entsprechenden Credit.

§ 4 Haftung und Gesundheit

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

  • Die velapilates GbR übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.

  • Medizinische Behandlungen werden nicht ersetzt.

  • Eltern haften für ihre Kinder.

 

§ 5 Datenschutz

Die velapilates GbR verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nur soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

  • Dieser Vertrag nebst seinen Anlagen regelt den Vertragsgegenstand abschließend. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Textform. Dasselbe gilt für sämtliche Erklärungen, die eine Partei nach diesem Vertrag schriftlich oder in Schriftform abzugeben hat.

  • Ist eine der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages unwirksam, so gelten die übrigen Bestimmungen des Vertrages weiter. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag eine Lücke aufweist.

  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Abkommen und zwischenstaatlicher Verträge. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, Münster.

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